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OLG Köln, 09.02.2006 - 5 W 184/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von Rechtsverfolgungskosten im Wege des Schadensersatzes; Eigenständiger Streitgegenstand bzw. unselbstständige Nebenforderung
- Judicialis
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 28.11.2005 - 9 O 365/04
- OLG Köln, 09.02.2006 - 5 W 184/05
Papierfundstellen
- VRR 2007, 119
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Brandenburg, 07.03.2000 - 12 W 5/00
Bemessung des Streitwerts bei isolierter Geltendmachung von Nebenforderungen
Auszug aus OLG Köln, 09.02.2006 - 5 W 184/05
Das stellt einen eigenständigen Streitgegenstand dar und hat nichts mit einer unselbständigen Nebenforderung zu tun (vgl. BGH Kosten-Rspr. ZPO § 4 Nr. 30, 74; OLG München NJW-RR 1994, 1484; OLG Brandenburg JurBüro 2001, 95). - OLG München, 16.11.1993 - 5 W 2314/93
Streitwertfestsetzung bei Geltendmachung der Sachverständigenkosten wegen auf …
Auszug aus OLG Köln, 09.02.2006 - 5 W 184/05
Das stellt einen eigenständigen Streitgegenstand dar und hat nichts mit einer unselbständigen Nebenforderung zu tun (vgl. BGH Kosten-Rspr. ZPO § 4 Nr. 30, 74; OLG München NJW-RR 1994, 1484; OLG Brandenburg JurBüro 2001, 95).
- OLG Köln, 17.05.2006 - 5 W 44/06
Streitwert der Feststellungsklage zum Fortbestehen einer Unfallversicherung
Allerdings war - entgegen der Auffassung der Kammer und der Parteien - von vornherein der Streitwert des Klageantrags zu 2) in Höhe von 928.- EUR hinzuzurechnen, da es sich insoweit nicht um eine Nebenforderung, sondern um eine Hauptforderung, nämlich einen selbständig eingeklagten Schadensposten in Form von Rechtsverfolgungskosten (vgl. hierzu auch Beschluss des Senats vom 9.2.2006 - 5 W 184/05), gehandelt hat. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2012 - 2 O 21/12
Höhe des Streitwerts im Zusammenhang mit vorprozessual aufgewandten …
Klagegegenstand waren mit dem Klagantrag zu 2. vorprozessual aufgewandte Rechtsanwaltskosten, die nicht im Kostenfestsetzungsverfahren des hier zugrundeliegenden Rechtsstreits (im Falle des Obsiegens) hätten geltend gemacht werden können, sondern auf der Grundlage eines materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruchs geltend gemacht wurden (…vgl. BGH, Beschl. v. 25. September 2007 - VI ZB 22/07 -, zit. nach juris Rn. 4 ff.; OLG Köln, Beschl. v. 9. Februar 2006 - 5 W 184/05 -, zit. nach juris). - AG Bochum, 14.11.2007 - 33 OWi 385/07
Voraussetzungen des Absehens vom Regelfahrverbot mangels Erforderlichkeit unter …
Dies gründet hier auf der Rechtsprechung des OLG Hamm (NZV 2001, 436, NZV 2005, 495 = VRR 2005, 155, NZV 2007, 100 = VRR 2006, 351[BGH 30.11.2005 - IV ZR 154/04], VRR 2007, 119, 236).